Der „Fluchtpunkt“ ist eine Einrichtung zur Krisenintervention. Das Angebot gliedert sich in zwei Bereiche, in dem jeweils 8 Plätze zur Verfügung stehen. Eine Belegung erfolgt immer in Absprache mit dem Jugendamt.
Hintergrund einer Aufnahme können beispielsweise Familienkonflikte, Schulverweigerung, Abbruch einer Hilfe in Fremdunterbringung oder die Suche nach einem geeigneten Platz in Fremdunterbringung nach §34 SGB VIII sein.