Stationäre Hilfen zur Erziehung

Die GFB bietet auf Grundlage der § 27 i. V. m. §§ 34, 35, 35a und 41 SGB VIII unterschiedliche Formen der Stationären Hilfen für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können.

Die 5 Einrichtungen mit ihren vielfältigen Angeboten finden sich im Land Brandenburg verteilt - in den größeren Orten ebenso wie in den kleinen Dörfern.

In den Wohngruppen arbeiten ErzieherInnen und SozialpädagogInnen mit jahrelanger Berufserfahrung und mit spezifischen Zusatzausbildungen aus den Bereichen der Pädagogik und der Psychologie.

Die Bandbreite unserer Angebote reicht von der Unterbringung in Pflegefamilien und Erziehungsstellen bis hin zur stationären Unterbringung in Regel- und therapeutischen Wohngruppen.